Schulbegleitung bei KOMPASS

Individuelle Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf, damit sie am Schulalltag aktiv teilnehmen und ihr volles Potenzial entfalten können.

Jetzt Kontakt aufnehmen Anrufen: 0661-94261690

Was ist Schulbegleitung?

Schulbegleitung, auch Teilhabeassistenz genannt, unterstützt Kinder und Jugendliche im Schulalltag, damit sie aktiv am Unterricht, an Pausenaktivitäten und am sozialen Leben teilnehmen können. Ziel ist es, Selbstständigkeit, Selbstvertrauen und Teilhabe zu fördern.

Die Begleitung kann helfen bei:

  • Verstehen und Bearbeiten von Unterrichtsaufgaben
  • Organisation des Schulalltages, z. B. Pausen und Materialien
  • Sozialer Integration, Kommunikation und Konfliktbewältigung
  • Orientierung im Schulgebäude und bei Übergängen
„Wenn ein Kind oder eine jugendliche Person eine seelische Behinderung hat oder davon bedroht ist und seine Teilhabe an der Gesellschaft dadurch eingeschränkt ist, kann eine Eingliederungshilfe beantragt werden.“ – Verwaltungsportal Hessen

Die Kosten werden über den zuständigen Träger der Jugendhilfe (z. B. Jugendamt oder Sozialamt) übernommen. Dieser prüft den Förderbedarf, holt fachliche Einschätzungen ein und entscheidet im Rahmen eines Hilfeplanverfahrens über Art und Umfang der Unterstützung. Kinder ab 15 Jahren können den Antrag selbst stellen; jüngere Kinder werden durch ihre gesetzlichen Vertreter vertreten.

Symbol für Leichte Sprache

Leichte Sprache
Wir haben Informationen zur Schulbegleitung in einfacher Sprache für Sie. Diese Informationen stehen als Flyer zur Schulbegleitung in Leichter Sprache zur Verfügung.

Hier klicken um den Flyer in Leichter Sprache anzusehen (PDF)

Warum KOMPASS?

Bei KOMPASS stehen Menschlichkeit, Förderung und echte Teilhabe im Mittelpunkt. Unser Ansatz verbindet pädagogisches Fachwissen mit Empathie und praktischer Unterstützung – damit Kinder im Schulalltag sicher und selbstbewusst ihren Weg gehen können.

Inklusive Lernumgebung

Individuelle Begleitung

IIn einer inklusiven Lernumgebung steht jedes Kind mit seinen individuellen Fähigkeiten im Mittelpunkt. Wir begleiten Ihr Kind gezielt dort, wo Unterstützung notwendig ist, und fördern zugleich seine Selbstständigkeit. So entsteht Raum für eigenständiges Lernen, aktives Mitwirken und echte Teilhabe..

Pädagogische Unterstützung

Erfahrene Mitarbeiter

Unser multinationales Team bringt Erfahrung und Herz mit. Sie unterstützen Lernprozesse sensibel und professionell – immer mit Blick auf Entwicklung und Teilhabe.

Gemeinsames Lernen

Teamarbeit mit Schule und Eltern

Wir arbeiten eng mit Eltern und Lehrkräften zusammen. So entsteht eine verlässliche Verbindung, die die Entwicklung des Kindes nachhaltig unterstützt.

Förderung und Teilhabe

Förderung und Teilhabe

Wir unterstützen Kinder nicht nur in Lernaufgaben, sondern in ihrer Teilhabe am Leben. Lernen, soziale Interaktion und Selbstständigkeit stehen im Vordergrund.

Unterstützung im Lernprozess

Gezielte Begleitung im Unterricht, Hilfe beim Verstehen von Aufgaben und Förderung eigenständigen Lernens.

Individuelle Betreuung des Kindes

Jedes Kind ist einzigartig – wir passen die Unterstützung an die spezifischen Bedürfnisse Ihres Kindes an.

Förderung der sozialen Integration

Unterstützung bei Gruppenaktivitäten, sozialen Interaktionen und Entwicklung eines positiven Schulumfeldes.

Unterstützung der Eltern

Begleitung im Austausch mit Kostenträgern, Lehrkräften und Hilfeplangesprächen individuell auf Ihr Kind abgestimmt.

Struktur & Orientierung

  • Organisation des Schulalltags
  • Hilfestellung bei Pausen und Übergängen
  • Unterstützung bei Mobilität und Alltagsstruktur

Konfliktlösung & Impulskontrolle

Hilfestellung bei Konflikten, Impulskontrolle und Förderung des positiven Sozialverhaltens.

Der Weg zur Schulbegleitung Schritt für Schritt zur passenden Unterstützung für Ihr Kind

Empfehlung einer Begleitung

Ihr Kind erhält eine Empfehlung für eine Schul- oder Individualbegleitung, wenn es die Anforderungen und die aktive Teilhabe am Schul- oder Kitaalltag nicht alleine bewältigen kann.

Beantragung auf Kostenübernahme

Damit die Kosten übernommen werden, muss ein Antrag beim zuständigen Amt (Jugend- oder Sozialamt) gestellt werden. Informationen zu Zuständigkeit und Unterlagen finden Sie hier: Zuständiges Amt in Hessen.

Bewilligung der Kostenübernahme

Nach der Bewilligung oder Aufforderung des Kostenträgers kann die Suche nach einem passenden Begleiter starten. Wir prüfen geeignete Kandidaten und besprechen die nächsten Schritte mit Ihnen.

Auswahl des Begleiters

Nach Einsicht der Unterlagen lernen wir Ihr Kind kennen und wählen aus unserem Team den passenden Begleiter aus. Dafür benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindung.

Kennenlernen von Begleiter und Kind

Damit die Zusammenarbeit funktioniert, findet ein erstes Treffen zwischen Kind, Eltern und Begleiter statt.

Start der Begleitung

Wenn die Chemie stimmt, beginnt die Begleitung so schnell wie möglich. Im Hintergrund wird der restliche "Papierkram" erledigt.

Regelmäßige Rücksprache

Während der Begleitung stehen wir für Ihre Anliegen jederzeit zur Verfügung. Regelmäßige Gespräche mit Begleiter und Einrichtung sichern die Teilhabe Ihres Kindes und das Wohlbefinden aller Beteiligten.

Jetzt Schulbegleitung anfragen

Kontaktieren Sie uns direkt, um eine individuelle Beratung zu erhalten und die passende Unterstützung für Ihr Kind zu finden. Wir unterstützen Sie gerne!

Häufig gestellte Fragen

Wie beantrage ich eine Schulbegleitung?
Eltern können eine Schulbegleitung beantragen, wenn ihr Kind Unterstützung im Schulalltag benötigt. Die Antragstellung erfolgt beim zuständigen Kostenträger, meist dem Jugend- oder Sozialamt. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess: Wir erklären, welche Unterlagen benötigt werden, helfen beim Ausfüllen der Formulare und stehen beratend zur Seite. Ziel ist es, dass Ihr Kind die Unterstützung erhält, die es für eine aktive Teilhabe am Schulalltag und zur Förderung seiner Fähigkeiten benötigt.
Wer ist für mich zuständig – welches Amt entscheidet über die Kosten?
Ob das Jugendamt oder das Sozialamt für Ihren Antrag zuständig ist, hängt von der Art der benötigten Unterstützung und den individuellen Gegebenheiten ab. Weitere Informationen dazu können Sie auf der Webseite des Landes Hessen einsehen, wo die Zuständigkeiten genau beschrieben sind: Zuständiges Amt für Schulbegleitung in Hessen. Wir beraten Sie gerne dabei, wie Sie den Antrag einreichen und welche Schritte für eine reibungslose Umsetzung erforderlich sind.
Wie erfolgt die Auswahl der Schulbegleitung?
Nachdem der Kostenträger den Hilfebedarf bewilligt hat, schlagen wir aus unserem Team geeignete Schulbegleiter vor. Die Auswahl richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen Ihres Kindes. Ein persönliches Kennenlernen zwischen Kind, Eltern und Schulbegleiter ist entscheidend, um sicherzustellen, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit entsteht. Erst wenn alle Beteiligten sich wohlfühlen, beginnt die regelmäßige Begleitung.
Wie erhält KOMPASS Anfragen zu Schulbegleitungen?
Anfragen erreichen uns direkt von Eltern, über Schulen oder über den Kostenträger (Jugend- oder Sozialamt). Jede Anfrage wird individuell geprüft. Wir klären gemeinsam, welche Art von Unterstützung sinnvoll ist, und schlagen dann passende Schulbegleiter vor. Unser Ziel ist, dass Ihr Kind die bestmögliche Unterstützung erhält.
Wie läuft die Begleitung ab?
Nach der Auswahl des Schulbegleiters beginnt die Begleitung mit einem Kennenlerntermin zwischen Kind, Eltern und Schulbegleiter. Anschließend erfolgt die regelmäßige Unterstützung im Schulalltag, bei Bedarf auch auf dem Schulweg. Dabei achten wir darauf, dass das Kind aktiv eingebunden ist und seine Selbstständigkeit gestärkt wird. Anpassungen werden in Absprache mit Eltern und Lehrkräften vorgenommen, um die Teilhabe des Kindes optimal zu fördern.
Wie gestaltet sich der Austausch zwischen Schule, Eltern und Schulbegleitung?
Die Schulbegleitung steht in regelmäßigem Kontakt mit Eltern und Lehrkräften. Informationen zu Abläufen, Beobachtungen und Arbeitszeiten werden transparent weitergegeben. Auf dieser Basis können Anpassungen in Absprache umgesetzt werden. Ziel ist immer, dass das Kind bestmöglich unterstützt wird und die Teilhabe am Schulalltag gesichert ist.
Wie kann ich Schulbegleiter werden?
Um Schulbegleiter(in) zu werden, bringen Sie idealerweise pädagogische Erfahrung als Sozialpädagoge oder Erzieher mit. Außerdem benötigen Sie einen Masernimpfschutz (§ 20 Abs. 10 IfSG), ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (§ 72a SGB VIII), gute Deutschkenntnisse (mindestens B2), sichere PC-Kenntnisse sowie einen aktuellen Erste-Hilfe-Kurs. Ein PKW-Führerschein und ein eigenes Auto sind von Vorteil. Aktuelle Stellenangebote finden Sie auf unserer Stellenangebotsseite.

Kooperationspartner

Mit folgenden Trägern der Eingliederungshilfe arbeiten wir bereits zusammen:

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